***  Leitfaden DMFV  ***

DMFV-Broschuere-Leitfaden-123.pdf
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                 Seit 1972

 Kennzeichnungspflicht   für Flugmodelle

Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 Gramm unterliegen  der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells  seine e-ID Nummer am Modell anbringen muss. 

Auch der Kenntnisnachweis ist ab 1.10.2017 Pflicht!

kachelmannwetter.com

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