Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 Gramm unterliegen ab dem 01. Oktober 2017 (bis zum 01.
Oktober 2017 ab 5 Kilogramm) der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und
feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.
Auch der Kenntnisnachweis ist ab 1.10.2017 Pflicht!