Bescheinigung zum Nachweis der Kenntnisse zum Betrieb von Flugmodellen gemäß § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung
Diese Mitglieder haben sich einer Einweisung gemäß § 21e Luftverkehrs-Ordnung unterzogen, welche die gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung
erforderlichen Kenntnisse für das Steuern von Flugmodellen zum Gegenstand hat.
Kenntnisnachweis Alex, Oliver Datum der Einweisung: 16. September 2017
Diese Bescheinigung ist gültig bis: 15. September 2022 DMFV Kenntnisnachweis Oliver.pdf PDF-Dokument [511.5 KB]
Kenntnisnachweis Keim, Andreas Datum der Einweisung: 8. Oktober 2017
Diese Bescheinigung ist gültig bis: 7. Oktober 2022 AndreasKeim_Kenntnisnachweis.pdf PDF-Dokument [511.5 KB]
Kenntnisnachweis Müller, Richard Datum der Einweisung: 11. Oktober 2017
Diese Bescheinigung ist gültig bis: 10. Oktober 2022 Richard Müller.pdf PDF-Dokument [511.5 KB]
Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 Gramm unterliegen ab dem 01. Oktober 2017 (bis zum 01.
Oktober 2017 ab 5 Kilogramm) der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und
feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.
Auch der Kenntnisnachweis ist ab 1.10.2017 Pflicht!