Versicherungsschutz für Jugendliche
Auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter im Dienst dürfen Jugendliche unter 14 Jahren ohne Kenntnisnachweis und ohne Lehrer-Schüler-System Modelle über 2 kg Startmasse auch über 100 m über Grund fliegen.
Neben der luftrechtlichen Zulässigkeit besteht auch Versicherungsschutz über den DMFV. Dies ist mit der Versicherung des DMFV abgeklärt. In Kürze wird die Versicherungsbroschüre des DMFV in diesem Punkt entsprechend berichtigt.
Kenntnisnachweis für Modellflugsportler
Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben.
Registrierungspflicht für Modellflieger nach der neuen EU-Verordnung
Die neue EU Drohnenverordnung (EU) 2019/947, die auch für die Betreiber von Flugmodellen gilt, schreibt in Artikel 14 eine Registrierungspflicht vor.
Die Registrierung wird in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständige Behörde angeboten. Registrierung Drohne LBA.
Nach der abgeschlossenen Registrierung erhalten Sie eine eindeutige individuelle elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an einer geigneten Stelle der unbemannten Luftfahrtzeuge anzubringen sind. (z.B. im Batteriefach)