Aktuelle Themen

Versicherungsschutz für Jugendliche

 

Auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter im Dienst dürfen Jugendliche unter 14 Jahren ohne Kenntnisnachweis und ohne Lehrer-Schüler-System Modelle über 2 kg Startmasse auch über 100 m über Grund fliegen.

Neben der luftrechtlichen Zulässigkeit besteht auch Versicherungsschutz über den DMFV. Dies ist mit der Versicherung des DMFV abgeklärt. In Kürze wird die Versicherungsbroschüre des DMFV in diesem Punkt entsprechend berichtigt.

Kenntnisnachweis für Modellflugsportler

 

Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben.

 

Registrierungspflicht für Modellflieger nach der neuen EU-Verordnung

 

Die neue EU Drohnenverordnung (EU) 2019/947, die auch für die Betreiber von Flugmodellen gilt, schreibt in Artikel 14 eine Registrierungspflicht vor.

 

Die Registrierung wird in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständige Behörde angeboten. Registrierung Drohne LBA.

 

Nach der abgeschlossenen Registrierung erhalten Sie eine eindeutige individuelle elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an einer geigneten Stelle der unbemannten Luftfahrtzeuge anzubringen sind. (z.B. im Batteriefach)

 

Aktuelles

Am 01.10.2017 ist die neue
Luftverkehrsverordnung in Kraft getreten. Hier die
wichtigsten Informationen:

https://www.dmfv.aero/allgemein/die-neue-luftverkehrsordnung/

Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle

Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 Gramm unterliegen ab dem 01. Oktober 2017 (bis zum 01. Oktober 2017 ab 5 Kilogramm) der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss. 

Auch der Kenntnisnachweis ist ab 1.10.2017 Pflicht!

kachelmannwetter.com
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Update, 04.09.2022

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