Bescheinigung zum Nachweis der Kenntnisse zum Betrieb von Flugmodellen gemäß § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung

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 Kennzeichnungspflicht   für Flugmodelle !

Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 Gramm unterliegen  der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells  seine e-ID Nummer am Modell anbringen muss. 

Richtige Anbringung der e-ID-Nummer > DMFV

 

Auch der Kenntnisnachweis ist ab 1.10.2017 Pflicht!

 

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