**Vergessenes Passwort für den Bereich "Intern"& "Archiv" ,bitte beim 1.Vorstand erfragen. ** Passwort gilt für beide Bereiche!
1. Vorstand
Thomas Bartsch
E-Mail:
Der DMFV setzt sich seit Jahren dafür ein, das Hobby einfacher und unbürokratischer zu gestalten. Um den Betrieb von Flugmodellen in Deutschland auch für die Zukunft auf ein solides und vor allem rechtssicheres Fundament zu stellen, hat der DMFV zusammen mit Droniq die flyDMFV-App entwickelt. Mit ihr hat man alle wichtigen Dokumente wie Mitgliedsausweis und Co. jederzeit auf dem Smartphone griffbereit. Außerdem bietet die App Infos zu Fluggeländen und erlaubt das Führen von Flugbüchern im persönlichen sowie vereinsinternen Rahmen.
Die flyDMFV-App ist nun bereits seit einiger Zeit für Android- und Apple-Geräte verfügbar. Angesichts kontinuierlich steigenden Flugverkehrs im unteren, bodennahen Luftraum, stellt die App so die Weichen für einen weiterhin sicheren Modellflug. Damit auch in Zukunft weiterhin alle Modellflugsportler in Deutschland von den Features der App profitieren können, bleibt die flyDMFV-App weiterhin kostenlos. Zudem werden die User der App ab Januar 2025 per Popup in der App sowie über unsere Website über Updates informiert. So ist sichergestellt, dass man immer die aktuellste Version nutzt.
Alle Infos zur flyDMFV-App gibt es hier: flyDMFV-App
*Kenntnisnachweis für Modellflugsportler*
Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben.
Bitte den Button anklicken!
* e-ID Nummer *
Ab dem 31.12.2020 muss sich jeder Betreiber eines Unbemannten Luftfahrtsystems (Unmanned Aircraft Systems, UAS) registrieren, der ein UAS mit einer Startmasse von 250 g oder mehr betreibt. Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer, die an jedem UAS anzubringen ist. Ein UAS-Betreiber kann unter seiner Registrierungsnummer mehrere UAS betreiben.
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** Versicherungsschutz für alle Mitglieder des DMFV **
(Einzelmitglieder / Vereinsmitglieder)
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Registrierungspflicht für Modellflieger nach der neuen EU-Verordnung
Die neue EU Drohnenverordnung (EU) 2019/947, die auch für die Betreiber von Flugmodellen gilt, schreibt in Artikel 14 eine Registrierungspflicht vor.
Die Registrierung wird in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständige Behörde angeboten. Registrierung Drohne LBA.
Nach der abgeschlossenen Registrierung erhalten Sie eine eindeutige individuelle elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an einer geigneten Stelle der unbemannten Luftfahrtzeuge anzubringen sind. (z.B. im Batteriefach für Scale-Modelle)
**Wer auf der grünen Wiese fliegen möchte,kann sich hier informieren ob man darf **
Natürlich sind hier zu auch alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten!
Unter dem Reiter "Map Tool" kann man sich dann sein Fluggebiet aussuchen.
Direkt zur Hauptseite des Luftfahrtbundesamtes LBA